Vermög.w. Leistungen
Geld vom Chef
Vermögenswirksame Leistungen:
Auch kleine Beträge hoch rentabel anlegen
Arbeitgeber bezuschussen im Rahmen vermögenswirksamer Leistungen (VL) den privaten Vermögensaufbau. Und liegt das Einkommen unterhalb gewisser Grenzen, hilft auch noch der Staat mit zusätzlichen Prämien.
Die Möglichkeiten für Arbeitnehmer, vermögenswirksam anzulegen, sind vielfältig. Das können Fondssparpläne mit verschiedenen Chancen-/Risikoklasssen, betriebliche Altersvorsorge (bAV), Bausparverträge oder Tilgungen von Baudarlehen sein. Nach Abschluss eines Sparvertrages überweist der Arbeitgeber direkt an den Produktgeber. Die gesetzlich festgelegte Sparzeit beträgt nach Abschluss sechs Jahre plus die Zeit bis zum Jahresende im siebten laufenden Jahr. Danach ist das Kapital frei verfügbar.
Bei Anlagen in eine bAV kann vor Vollendung des 62. Lebensjahres nicht verfügt werden. Beiträge sind während der Aufschubdauer steuer- und sozialabgabenfrei. Dafür sind die späteren Auszahlungen steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Für Bausparverträge gibt es bis zu 42,30 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage jährlich, sofern das Einkommen nicht höher liegt als 17.900 Euro/35.800 Euro (Ledige/Ehepaare). Bausparer können an Stelle einer Arbeitnehmersparzulage oder zusätzlich für weitere Sparbeiträge eine Wohnungsbauprämie von bis zu 45 Euro jährlich erhalten, wenn ihre Einkünfte 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro (Ledige/Verheiratete) nicht übersteigen.
Für Aktienfonds gibt es bei einem Jahresbrutto von bis zu 20.000 Euro/40.000 Euro bis zu 80 Euro Sparzulage, 20% auf is zu 400 Euro Sparbeitrag im Jahr.
Welche VL-Anlageform für Sie am besten ist, lässt sich in einem persönlichen Gespräch mit uns gerne klären.
Wir finden gemeinsam die richtige vL-Anlage für Sie.
Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie Sie Vater Staat und Ihren Arbeitgeber an Ihrer Vermögensbildung beteiligen können.
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